WETTBEWERBSRECHT

Unternehmen ist es verboten, Absprachen mit Mitbewerbern zu treffen, die den Wettbewerb einschränken. Unternehmen, die einen bestimmten Markt, gleichgültig, ob Waren oder Dienstleistungen, beherrschen, dürfen ihre Vormachtstellung nicht dazu nutzen, wettbewerbsverzerrende Maßnahmen durchzusetzen.

Bei der Fusion von konkurrierenden Unternehmen, die aufgrund ihres Umsatzes oder Marktanteils als wichtige Marktteilnehmer auf dänischer oder europäischer Ebene zu betrachten sind, müssen bestimmte Vorschriften eingehalten und die Genehmigung der Kartellbehörden eingeholt werden.

LOU Advokater berät Unternehmen bei der Beurteilung aller wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen. Außerdem vertreten wir Unternehmen, auch kurzfristig, bei Kontrollbesuchen von Wettbewerbsbehörden.